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Förderung der Bildung und Forschung

Kann ein Unternehmen gemeinnützig sein?

Was ist eine gemeinnützige Firma? Wer darf sich als gemeinnützig bezeichnen? Welche Folgen ergeben sich daraus?

In Deutschland ist die Gemeinnützigkeit nicht an die Organisationsform, beispielsweise den "eingetragenen Verein (e.V.)", gebunden, sondern an die Zwecke bzw. Ziele eines Projektes.

Nur im Handels- oder Vereinsregister eingetragene Organisationen können als gemeinnützig anerkannt werden. Dabei muss die Gemeinnützigkeit schon in der Satzung bei der Gründung festgehalten werden. Hier haben wir als desklab gUG festgelegt, dass wir selbstlos, ausschließlich und unmittelbar tätig sind und keine eigenwirtschaftliche Ziele verfolgen (im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung). Das heißt: Es dürfen keine Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden sondern müssen dem gemeinnützigen Zweck der Satzung zufließen.


Das Ziel der gemeinnützigen desklab UG (haftungsbeschränkt) ist die Förderung der Bildung und Forschung. Diesen Zweck erfüllen wir durch:

  • die Förderung von Innovation in Lehre und Bildung
  • die Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren in der Anwendung und Integration von forschenden Lernprozessen in der naturwissenschaftlich-technischen Bildung
  • die Förderung von Projekten der naturwissenschaftlichen und technischen Didaktik
  • die Förderung von Projekten, die Forschungsprozesse, wissenschaftliche Methoden und Technologie didaktisch aufbereiten und in die Lehre transferieren, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Lehre zu bewältigen.

(Auszug aus der Satzung der gemeinnützigen desklab UG (haftungsbeschränkt))

Auch bei der Erfüllung der Vorraussetzungen darf sich nicht jeder einfach gemeinnützig nennen. Die Prüfung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit gem. §§ 51ff. AO erfolgt durch das zuständige Finanzamt, bei uns das Finanzamt Weinheim.

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69198 Schriesheim

+49 157 89076946
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